Liebe Musikfreunde,
die 29. CoBeLVO ist seit dem 4.12.2021 in Kraft getreten. Welche neuen Regeln es für die Musikschulen gibt, geben wir Ihnen einmal hier im Überblick:
‼ Ab 6 Jahre: Maskenpflicht im Musikunterricht (außer Gesang und Bläser)‼
‼ Bis 12 Jahre und 3 Monate: Es ist kein zusätzlicher Testnachweis erforderlich‼
‼ Bis einschließlich 17 Jahre gilt die 3G-Regel. Es ist kein zusätzlicher Testnachweis erforderlich, wenn die Jugendlichen geimpft, genesen oder diesen gleichgestellte Personen sind. Ein Testnachweis wird dann benötigt, wenn die Jugendlichen nicht geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Hier ist ein Testnachweis einer öffentlichen Teststation möglich. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht ist erlaubt.
‼ Ab 18. Jahre: Es gilt die 2G+Regel.
In den Bereichen, in denen grundsätzlich die 2G+-Regelung gilt, entfällt die zusätzliche Testpflicht ausnahmsweise für alle geimpften, genesenen oder gleichgestellten Personen (also auch für die Volljährigen) dann, wenn sichergestellt ist, dass die Maskenpflicht durchgängig eingehalten wird oder wenn eine Booster-Impfung vorliegt.
Musiktheoriekurs für fortgeschrittene Instrumentalspieler
Ab 7.2.2023 18:00 Uhr – 19:00 Uhr Kulturzentrum, Kandel Ab dem 7. Februar findet ein neuer Kurs für Musiktheorie statt. Dienstags ab 18:00 Uhr – 19:00 Uhr können interessierte Jugendliche und Erwachsene, die bereits ein Instrument spielen, die Grundkenntnisse der Musik erfahren und umsetzen lernen. Dazu gehören z.B. die Harmonielehre, Formenlehre und die musikalische Analyse. […]